Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihren Schaden abrechnen: fiktiv auf Basis des Gutachtens oder konkret über die tatsächliche Reparatur. Beide Wege haben Vor- und Nachteile – die richtige Wahl kann bares Geld bedeuten.
Nach einem unverschuldeten Unfall stellt sich schnell die Frage: Wie rechne ich den Schaden mit der gegnerischen Versicherung ab? Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter ein Wahlrecht – Sie können den Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen oder konkret über die tatsächlich durchgeführte Reparatur. Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer Situation ab. Grundlage für beide Varianten ist immer ein unabhängiges Schadengutachten.
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen – unabhängig davon, ob und wie Sie das Fahrzeug reparieren. Sie erhalten also den Geldbetrag, den eine fachgerechte Reparatur kosten würde.
Wichtig: Die Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt – also bei einer echten Reparatur mit Rechnung.
Bei der konkreten Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren und rechnen die tatsächlich angefallenen Kosten per Werkstattrechnung mit der Versicherung ab.
| | Fiktive Abrechnung | Konkrete Abrechnung | |---|---|---| | Auszahlung | Netto-Reparaturkosten | Brutto (mit MwSt.) | | Reparaturpflicht | Nein | Ja (mit Rechnung) | | Mehrwertsteuer | Nur bei echter Reparatur | Immer erstattet | | Nutzungsausfall | Meist eingeschränkt | Voll für Reparaturdauer | | Flexibilität | Hoch | Gering |
Ein Sonderfall ist die sogenannte 130-Prozent-Regel: Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen und behalten – vorausgesetzt, Sie fahren es anschließend mindestens sechs Monate weiter. Ohne ein belastbares Gutachten lässt sich dieser Anspruch gegenüber der Versicherung kaum durchsetzen.
Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden – die Höhe Ihrer Ansprüche steht und fällt mit dem Gutachten. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger erfasst:
Der Gutachter der Versicherung rechnet häufig knapper. Deshalb ist ein eigenes, unabhängiges Gutachten Ihr wichtigster Hebel für eine faire Regulierung.
Als unabhängiger KFZ-Schadengutachter erstellt Maximilian Bohnenberger die Grundlage für eine faire Abrechnung – ob fiktiv oder konkret. Wir beraten Sie neutral, welcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll ist, und setzen uns für Ihre vollständigen Ansprüche im Rems- und Filstal ein.
Ob fiktiv oder konkret abgerechnet wird, entscheiden Sie – ein unabhängiges Gutachten sichert in beiden Fällen Ihre vollständigen Ansprüche.
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