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Fiktive oder konkrete Abrechnung nach Unfall? Was sich für Sie lohnt

25. Juni 2026•von Maximilian Bohnenberger•3 Minuten Lesezeit

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihren Schaden abrechnen: fiktiv auf Basis des Gutachtens oder konkret über die tatsächliche Reparatur. Beide Wege haben Vor- und Nachteile – die richtige Wahl kann bares Geld bedeuten.

Nach einem unverschuldeten Unfall stellt sich schnell die Frage: Wie rechne ich den Schaden mit der gegnerischen Versicherung ab? Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter ein Wahlrecht – Sie können den Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen oder konkret über die tatsächlich durchgeführte Reparatur. Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer Situation ab. Grundlage für beide Varianten ist immer ein unabhängiges Schadengutachten.


Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen – unabhängig davon, ob und wie Sie das Fahrzeug reparieren. Sie erhalten also den Geldbetrag, den eine fachgerechte Reparatur kosten würde.

  • Sie bekommen die Netto-Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer)
  • Sie können selbst entscheiden, ob Sie reparieren, in Eigenregie instand setzen oder das Fahrzeug so weiterfahren
  • Die merkantile Wertminderung steht Ihnen zusätzlich zu

Wichtig: Die Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt – also bei einer echten Reparatur mit Rechnung.


Was bedeutet konkrete Abrechnung?

Bei der konkreten Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren und rechnen die tatsächlich angefallenen Kosten per Werkstattrechnung mit der Versicherung ab.

  • Sie erhalten die Brutto-Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer
  • Zusätzlich Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Reparaturdauer
  • Auch die merkantile Wertminderung wird erstattet

Fiktiv oder konkret? Der direkte Vergleich

| | Fiktive Abrechnung | Konkrete Abrechnung | |---|---|---| | Auszahlung | Netto-Reparaturkosten | Brutto (mit MwSt.) | | Reparaturpflicht | Nein | Ja (mit Rechnung) | | Mehrwertsteuer | Nur bei echter Reparatur | Immer erstattet | | Nutzungsausfall | Meist eingeschränkt | Voll für Reparaturdauer | | Flexibilität | Hoch | Gering |


Die 130-Prozent-Regel

Ein Sonderfall ist die sogenannte 130-Prozent-Regel: Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen und behalten – vorausgesetzt, Sie fahren es anschließend mindestens sechs Monate weiter. Ohne ein belastbares Gutachten lässt sich dieser Anspruch gegenüber der Versicherung kaum durchsetzen.


Warum das Gutachten über die Abrechnung entscheidet

Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden – die Höhe Ihrer Ansprüche steht und fällt mit dem Gutachten. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger erfasst:

  • Reparaturkosten – vollständig und fachgerecht kalkuliert
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert – entscheidend bei drohendem Totalschaden
  • Merkantile Wertminderung – die Ihnen bei beiden Abrechnungsarten zusteht
  • Nutzungsausfalldauer – als Grundlage für Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

Der Gutachter der Versicherung rechnet häufig knapper. Deshalb ist ein eigenes, unabhängiges Gutachten Ihr wichtigster Hebel für eine faire Regulierung.


SV Bohnenberger: Ihr unabhängiger Sachverständiger

Als unabhängiger KFZ-Schadengutachter erstellt Maximilian Bohnenberger die Grundlage für eine faire Abrechnung – ob fiktiv oder konkret. Wir beraten Sie neutral, welcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll ist, und setzen uns für Ihre vollständigen Ansprüche im Rems- und Filstal ein.


Key Takeaway

Ob fiktiv oder konkret abgerechnet wird, entscheiden Sie – ein unabhängiges Gutachten sichert in beiden Fällen Ihre vollständigen Ansprüche.


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